FAQ
Frequently Asked Questions - oder einfach: häufig gestellte Fragen
Gründungs- und Mittelstandsberatung braucht neben fachlicher Kompetenz viel Geduld und die Fähigkeit des Zuhörens. Unsere Kunden danken uns dieses „offene Ohr“ mit einer Vielzahl spannender Fragen. Dass die L-Bank dabei keine Antwort schuldig bleibt, können Sie der folgenden Auswahl entnehmen.
Gibt es in der Existenzgründungsförderung des Landes eine Altersbeschränkung?
Antwort:
Unsere Förderprogramme für Existenzgründer haben keine Altersbeschränkung. Sie sollten allerdings beachten, dass Sie die Kredite im Zeitraum Ihrer Erwerbstätigkeit vollständig zurückbezahlen müssen. Dies tangiert die Finanzierungsbereitschaft Ihrer Hausbank und die Laufzeitgestaltung der Darlehen.
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Mit welchen Bearbeitungszeiten muss ich bei Beantragung eines Förderdarlehens rechnen?
Antwort:
Die Bearbeitung von Förderanträgen konnte in den vergangenen Jahren durch Verfahrensvereinfachungen und elektronischen Datenaustausch mit den Hausbanken erheblich beschleunigt werden. Im Durchschnitt können etwa 80 Prozent der Anträge innerhalb von zehn Tagen bearbeitet werden.
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Kann ich mich mit meinen Finanzierungsfragen auch direkt an die L-Bank wenden?
Antwort:
Die L-Bank steht für umfassende Information und Beratung von Gründern und Mittelständlern im Land. Das heißt, Sie können sich selbstverständlich direkt mit uns in Verbindung setzen. Neben Informationen zu unseren Förderprogrammen bieten wir in unseren Beratungsgesprächen Tipps zur Vorbereitung des Hausbankgesprächs. Fall Sie Ihren Kapitalbedarf schon konkretisiert haben, besteht die Möglichkeit zur Erarbeitung eines Finanzierungskonzeptes.
Interessenten können sich entweder an unsere L-Bank-Beratungszentren in Karlsruhe und Stuttgart (täglich von 8.30 bis 16 Uhr geöffnet) oder an Ihre IHK oder Handwerkskammer (monatliche Sprechtage mit Terminabsprache) wenden.
Für telefonische Anfragen steht Ihnen unsere Hotline 0711 / 122-2345 zur Verfügung.
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Gibt es neben den langfristigen Finanzierungsangeboten der L-Bank auch ein flexibles Instrument mit kurzen Laufzeiten?
Antwort:
Kurz- und mittelfristigen Finanzierungsbedarf (unterhalb einer Laufzeit von acht Jahren) können Sie mit unserem Liquiditätshilfeprogramm decken. Hier werden Laufzeit und tilgungsfreie Jahre flexibel Ihren Bedürfnissen angepasst. Die Liquiditätshilfe kann neben der kurzfristigen Investitionsfinanzierung insbesondere für Betriebsmittel, Umschuldungen, Konsolidierungen und bei Betriebsübernahmen zum Einsatz kommen.
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Bin ich ohne den Einsatz von Eigenmitteln von öffentlichen Fördermitteln ausgeschlossen?
Antwort:
Unsere Förderbestimmungen sehen einen angemessenen Eigenmitteleinsatz des Antragstellers vor. Das heißt, er richtet sich nach dessen Vermögens- und Einkommenssituation. Sind die Vermögenswerte zum Beispiel durch den Besuch eines Meisterkurses aufgebraucht, ist dies kein Ausschlusskriterium. Gelingt es auch ohne liquide Eigenmittel - zum Beispiel durch Beleihung privater Vermögenswerte - eine aus Sicht der Hausbank akzeptable Sicherstellung der Kredite zu erreichen, kann eine Förderung dennoch erfolgen.
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Können Sie mir eine Hausbank empfehlen?
Antwort:
In der Regel übernimmt die Bank oder Sparkasse, bei der Sie schon als Privatkunde bekannt sind, auch in der Selbstständigkeit die Hausbankfunktion. Empfehlungen können wir aus Wettbewerbsgründen nicht aussprechen. Ein Hinweis sei dennoch gestattet: Über 80 Prozent unserer Förderanträge werden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken eingereicht.
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Wie funktioniert das Hausbankprinzip?
Antwort:
Anträge für öffentliche Förderdarlehen können grundsätzlich nicht direkt bei der L-Bank gestellt werden. Nach Erarbeitung des Businessplans präsentiert ein Antragsteller sein Vorhaben im Rahmen eines Bankgesprächs seiner Hausbank. Diese unterstützt ihn beim Ausfüllen des Antragsformulars, bewertet die vorhandenen Sicherheiten und führt gegebenenfalls ein Rating durch. Im Zusammenhang mit der Antragstellung erklärt die Hausbank ihre Bereitschaft zur Durchleitung des Förderdarlehens. Nach dessen Zusage schließt sie einen Kreditvertrag mit ihrem Kunden, sorgt für die Auszahlung des Kredites und weist nach Abschluss des Vorhabens gegenüber der L-Bank die bestimmungsgemäße Verwendung nach.
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Muss ich bei einem Wechsel meiner Hausbankverbindung das Förderdarlehen der L-Bank zuürckbezahlen?
Antwort:
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis auf Ihre neue Hausbank zu übertragen. Hierzu ist allerdings das beiderseitige Einverständnis der beteiligten Banken nötig. Neben einer exakten Abgrenzung der Zinszahlungen muss dabei auch ein Interessenausgleich bei den Kreditsicherheiten erfolgen.
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Nach welchen Kriterien legt meine Hausbank die Konditionen des Förderdarlehens fest?
Antwort:
Mit Ausnahme des Starthilfe- und Liquiditätshilfeprogramms werden die Zinskonditionen unserer Förderdarlehen nach dem risikogerechten Zinssystem, kurz RGZS, festgelegt. Dieses sieht vor, dass jede Hausbank ihren Kunden mittels Rating und Sicherheitenbewertung einer Preisklasse (A bis G) zuordnet. Aus diesen Preisklassen wird dann bei jedem Kunden, die seinem individuellen Kreditrisiko entsprechende Hausbankmarge ermittelt. Die L-Bank hat hierbei Obergrenzen festgelegt. Die Kundenkondition ergibt sich dann aus der Addition des zinsverbilligten Einstandssatzes der Hausbank bei der L-Bank und der Hausbankenmarge.
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Fördert die L-Bank auch Existenzgründungen im Nebenerwerb?
Antwort:
Im Rahmen der Starthilfe Baden-Württemberg fördert die L-Bank auch anfängliche Nebenerwerbsgründungen. Mit der Förderung ist allerdings die Erwartung verbunden, dass diese Nebenerwerbstätigkeit Zug um Zug ausgebaut wird und spätestens drei Jahre nach Gründung in einen Haupterwerb mündet. Zu diesem Zeitpunkt ist dann die Aufgabe der unselbstständigen Tätigkeit nachzuweisen.
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Welchen Einfluss auf die Fördermöglichkeiten hat meine Rechtsformwahl bei der Existenzgründung?
Antwort:
Die Existenzgründungsförderung des Landes ist rechtsformneutral gestaltet. Fördervoraussetzung ist die Ausübung einer selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit. Diese wird dann unterstellt, wenn ausreichende Einflussmöglichkeit auf die Unternehmenspolitik bestehen (Mindestbeteiligung 10 Prozent) und gleichzeitig eine Geschäftsführungsfunktion vorliegt.
Die Stellung eines Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft oder eines stillen Gesellschafters erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
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Wie kann sich die L-Bank am Kreditrisiko einer Finanzierung beteiligen?
Antwort:
Fehlende Sicherheiten sind eine häufige Begleiterscheinung der Gründer- und Mittelstandsfinanzierung. In Baden-Württemberg stehen zur Überwindung solcher Finanzierungshürden öffentliche (Ausfall-)Bürgschaften von L-Bank (Bürgschaften ab 1 Mio. Euro) bzw. Bürgschaftsbank (Bürgschaften bis 1 Mio. Euro) zur Verfügung. Förderinstitut und Hausbank teilen sich in diesen Fällen das Kreditrisiko und eventuell vorhandene Sicherheiten nach einer vereinbarten Quote. Die L-Bank ist im Regelfall zu einer maximal hälftigen Risikobeteiligung bereit.
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Welche Unterlagen müssen im Zuge der Antragstellung eingereicht werden?
Antwort:
Bei der Beantragung von Förderdarlehen begnügt sich die L-Bank grundsätzlich mit den Informationen, die Ihre Hausbank für ihre eigene Kreditprüfung benötigt und in unser Antragsformular einarbeitet. Welche exakten Anforderungen an die Kunden gestellt werden, ist je nach Kreditinstitut unterschiedlich. Um Ihnen trotzdem einen Anhaltspunkt zu geben, haben wir im Gründerportal Checklisten hinterlegt, die Ihnen weiterhelfen werden.
Wünschen Sie eine Risikoübernahme im Rahmen des Bürgschaftsprogramms, muss die L-Bank eine eigenständige Kreditprüfung vornehmen. Die hierzu notwendigen Unterlagen entnehmen Sie am einfachsten der Ziffer 4 unseres Antrages auf Risikoübernahme (PDF, 321 kB).
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Welche Förderangebote gibt es für Betriebsübernahmen?
Antwort:
Übernehmer eines Betriebes genießen in den Förderprogrammen des Landes die selben Vorteile, wie jeder Existenzgründer. Das heißt primär, Sie können die zinsverbilligten Förderdarlehen des Landes nutzen. Sollte Ihre Hausbank Schwierigkeiten mit der alleinigen Übernahme des Kreditrisikos haben, können zusätzlich Bürgschaften oder Beteiligungskapital der L-Bank in die Finanzierung eingebaut werden.
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Welche Vorteile bieten die Förderdarlehen der L-Bank gegenüber einer herkömmlichen Bankfinanzierung?
Antwort:
Neben deutlich günstigeren Zinssätzen durch den Einsatz von Landesmitteln, zeichnen sich Förderdarlehen durch eine lange Zinsfestschreibung und tilgungsfreie Anlaufjahre aus. Diese drei Komponenten schonen die Liquidität unserer Kunden beträchtlich. Hinzu kommt, dass wir in den meisten Förderprogrammen im ersten Jahr auf sonst übliche Bereitstellungsprovisionen verzichten. Und falls sich Ihr Betrieb besser entwickelt als erwartet, haben Sie die Möglichkeit, die Darlehen ohne zusätzliche Kosten vorzeitig zurückzuzahlen. Alles gute Gründe, nicht auf den Einsatz von Fördermitteln zu verzichten.
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Wann muss der Antrag auf öffentliche Fördermittel gestellt werden?
Antwort:
Der richtige Zeitpunkt für die Antragstellung richtet sich danach, welche Förderung Sie beanspruchen wollen:
Zinsverbilligte Darlehen (ohne ELR) müssen bei der Hausbank schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Antragsvordruck vor Vorhabensbeginn beantragt werden. Dies bestätigen Antragsteller und Hausbank mit ihren Unterschriften. Der Vorhabensbeginn ist durch das Eingehen wesentlicher finanzieller Verpflichtungen charakterisiert (zum Beispiel Bestellung von Maschinen, Abschluss eines Kaufvertrages).
Bei Darlehen ohne Zinsverbilligung ist die Antragsfrist gewahrt, wenn bei der Hausbank vor Vorhabensbeginn ein konkretes Finanzierungsgespräch stattgefunden hat.
Im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) kann mit der Investition nach Einplanung und damit auch vor Antragstellung bei der L-Bank begonnen werden.
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